Ab Juni 2025 wird Barrierefreies Webdesign für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verlangt, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Anforderungen.
Barrierefreies Webdesign: Technische und gestalterische Anforderungen
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen Webseiten zahlreiche technische und gestalterische Anforderungen erfüllen:
- Textalternativen: Alle Nicht-Text-Inhalte, wie Bilder und Grafiken, benötigen aussagekräftige Alternativtexte. Diese Texte ermöglichen Screenreadern, den Inhalt zu erfassen.
- Untertitel und Transkripte: Videos müssen mit synchronisierten Untertiteln ausgestattet sein. Audiodeskriptionen sollten für visuelle Inhalte bereitgestellt werden.
- Anpassbare Schriftgrößen: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Schriftgrößen und Textabstände anzupassen, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Klare Navigation: Eine intuitive und konsistente Navigation ist unerlässlich. Alle interaktiven Elemente müssen leicht zugänglich und bedienbar sein.
Rechtliche Aspekte und Ausnahmen
Das BFSG verpflichtet alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, ihre Online-Präsenz barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen gelten für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Diese Unternehmen können von den Anforderungen befreit werden, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt.
Einige Anforderungen umfassen die Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die darlegt, welche Bereiche der Webseite barrierefrei sind und welche nicht. Zudem muss eine Kontaktmöglichkeit bestehen, über die Nutzer Barrieren melden können.
Barrierefreies Webdesign: Vorteile und Konsequenzen
Die Vorteile barrierefreier Webseiten sind vielfältig. Sie ermöglichen es allen Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die gleiche Qualität beim Zugriff auf Informationen zu erfahren. Zudem verbessern sie das Google-Ranking durch eine klare und übersichtliche Struktur.
Nicht barrierefreie Webseiten können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und Imageverlust. In Deutschland und der EU regeln verschiedene Gesetze die Barrierefreiheit von Webseiten. Ab 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) die Anforderungen für viele private Unternehmen erweitern, insbesondere in den Bereichen E-Commerce und Bankdienstleistungen.
Fazit: Barrierefreies Webdesign 2025 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Notwendigkeit. Es trägt dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und allen Nutzern den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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